Teenager, die bei Eintritt ins Berufsleben noch nicht volljährig sind, benötigen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz bei Beschäftigungsantritt den Nachweis über die sogenannte Erstuntersuchung. Im Rahmen dieser ärztlichen Untersuchung soll sichergestellt werden, dass der Jugendliche durch Aufnahme der Arbeit keine gesundheitliche Gefährdung eingeht. Von besonderer Bedeutung sind gemäß der Richtlinien neben einer Ganzkörperuntersuchung die Untersuchung der Sehkraft sowie des Gehörs. Auch eine Urinuntersuchung gehört dazu, um Erkrankungen auszuschließen.
Bitte denken Sie bei Ihrem Termin an den von der Gemeinde auszustellenden Untersuchungsberechtigungsschein.